Laptop und Notizblock auf Schreibtisch

Barrierefreiheit

Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Ochtrup ist bestrebt, ihre Webseiten und Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) verlangt.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.ochtrup.de.


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Webauftritt ist überwiegend, aber noch nicht vollumfänglich barrierefrei. Die Anforderungen der BITV 2.0 werden weitgehend erfüllt.

Momentan werden folgende Funktionen unterstützt: 

  •     Ausreichende Kontraste
     
  •     Schrift/Darstellung vergrößern: Die Vergrößerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „+“ und bei Apple mit „cmd“ und „+“.
     
  •     Schrift/Darstellung verkleinern: Die Verkleinerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „-“ und bei Apple mit „cmd“ und „-“.
     
  •     Die Inhalte der Webseite passen sich der Bildschirmgröße des genutzten Geräts automatisch an (responsive Webdesign).
     
  •     Hinterlegung von Alternativtexten für Bilder. Beim Gleiten der Maus über ein Bild wird der Bildinhalt erläutert. Diese Angaben werden von einer Vorlese-Software berücksichtigt.
     
  •     Eine browserseitige Vorlesefunktion von Texten wird unterstützt.
     
  •     Logischer Aufbau und Gliederung der Inhalte.

  

Bislang nicht-barrierefreie Inhalte

 Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei: 

  • In den Webauftritt eingebundene Dokumente (.pdf, .doc, etc.)
    Begründung:
    Die große Anzahl bereitgestellter Dokumente, die teilweise bereits älteren Datums sind, hat bisher eine Übertragung in ein barrierefreies Format nicht ermöglicht. Diese Dokumente werden sukzessive angepasst.
    Dokumente, die von Dritten (z.B. andere Organisationen, Ministerien, u.a.) bereitgestellt werden, liegen nicht barrierefrei vor.   
  • Kartografie innerhalb der Webseite
    Begründung:
    Eine kartografische Darstellung ist eine hilfreiche und sehr nützliche Ergänzung von Informationen. Kartografie ist dem Wesen nach eine bildliche Darstellung, die somit den Anforderungen der BITV nicht entsprechen kann. 
  • Redaktionelle Inhalte (teilweise)
    Begründung:
    Aufgrund der komplexen Inhalte, die zumindest teilweise in dieser Webseite veröffentlicht werden, ist eine einfache Sprachgestaltung (beispielsweise der Verzicht auf Fachbegriffe) nicht immer möglich.
    Zur Verdeutlichung von Zusammenhängen und zur besseren Veranschaulichung werden bildliche Darstellungen (z.B. Infografiken) oder tabellarische Auflistungen verwendet. Diese sind nicht barrierefrei darstellbar.

  

Bei Feedback oder Rückfragen wenden Sie sich an:

Stadt Ochtrup
Prof.-Gärtner-Str. 10
48607 Ochtrup
Tel. +49 2553-73 0
post@ochtrup.de

Nutzen Sie andernfalls gerne dieses Feedback-Formular.
Ihr Anliegen wird an die zuständige Stelle weitergeleitet.



Ombudsstelle

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen richtet gem. §§ 10 d, 10 e Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und §§ 9 ff. Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) die folgende Ombudsstelle ein:

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen

Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
E-Mail: ombudstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23.09.2020 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 25.02.2022 überprüft.