Bald lodern sie wieder hell gegen den Nachthimmel: Nach zweijähriger coronabedingter Pause dürfen die Osterfeuer wieder stattfinden. Vereine, Verbände und Nachbarschaften in Ochtrup beteiligen sich an dem alten Brauchtum und laden teilweise auch die Öffentlichkeit dazu ein.
Allerdings sind für ein sicheres Abbrennen noch einige Dinge zu beachten, um Umwelt, Menschen und Tiere nicht zu gefährden. Beachten Sie dazu bitte die Regeln und Vorschriften auf Grundlage des Landesimmissionsschutzgesetzes, des Abfallgesetzes und der Pflanzenabfallverordung.
Dazu zählt unter anderem:
- Es darf keine Gefährdung oder erhebliche Belästigung der Nachbarschaft oder der Allgemeinheit verursacht werden.
- Ganz wichtig sind die vorgegebenen Mindestabstände zu Gebäuden, Straßen, Bäumen u.a.
- Für Osterfeuer darf nur trockenes, unbehandeltes Holz Verwendung finden.
- Keinesfalls darf das Osterfeuer als Gelegenheit zur Beseitigung von Gartenabfällen, Sperrmüll, Altreifen oder ähnlichem Unrat missbraucht werden.
- Die Holzhaufen für die Osterfeuer sollen unmittelbar vor dem Abbrennen auf- bzw. umgeschichtet werden, damit gewährleistet ist, dass untergeschlüpften Tieren durch das Entzünden des Feuers kein Schaden zugefügt wird.
Detaillierte Informationen zu den Regelungen finden Sie unter Oster- und Brauchtumsfeuer in der Rubrik „Was erledige ich wo?"
Hier kommen Sie zur Verordnung als PDF-Dokument:
Im Folgenden finden Sie das Antragsformular für die Durchführung von Osterfeuern: