Die erste Grünschnittabfuhr im Jahr 2022 für den Innenbereich der Stadt Ochtrup findet ab dem 7. März statt. Das beauftragte Unternehmen wird nach und nach alle Abfuhrbezirke in den folgenden Tagen abfahren. Alle Ochtruperinnen und Ochtruper werden daher gebeten, den Grünschnitt am 07.03. vor 06:00 Uhr zur Abfuhr bereit zu stellen. Der Grünschnitt muss am Rand von öffentlich zugänglichen Straßen und Wegen gelagert werden. Zur Mitnahme von Grünschnitt, der auf Privatflächen liegt, ist das Abfuhrunternehmen nicht verpflichtet. Grünschnitt, der zu spät an die Straße gepackt wird, wird nicht mehr abgeholt.
Bei der Grünschnittabfuhr werden Äste (bis max. 15 cm Durchmesser) und Strauchschnitt (bis ca. 1,5 m Länge) abgefahren. Von großer Wichtigkeit ist es, den Strauchschnitt mit verrottbarem Material, z.B. naturbelassenem Hanf-, Stroh- oder Kokosband, zu bündeln. Baum- oder Strauchschnitt, der so klein ist, dass er sich nicht zum Bündeln eignet (wie z.B. Hecken-Formschnitt), kann in verrottbaren Papiersäcken ohne Beschichtung an die Straße gestellt werden. Schnittgut in Plastiksäcken kann nicht mitgenommen werden. Auch Baumwurzeln können nicht über die Grünschnittabfuhr entsorgt werden. Weitere Informationen können auch dem Abfallplaner entnommen werden.
Für alle Ochtruperinnen und Ochtruper besteht zusätzlich die Möglichkeit, haushaltsübliche Mengen Grünschnitt (PKW- bzw. Kombikofferraumladungen) bei der Fa. Kockmann im Weinerpark zu den üblichen Öffnungszeiten (Mo. - Fr. 7:00 - 17:00 Uhr, Sa. 7:00 - 13:00 Uhr) abzugeben. Bei der Anlieferung ist ein amtliches Dokument mitzubringen, das den Wohnsitz in Ochtrup belegt.