Laptop und Notizblock auf Schreibtisch

Coronaschutzverordnung aktualisiert


Nach Auslaufen der Übergangsregelung tritt ab dem 3. April auch in Nordrhein-Westfalen eine neue Coronaschutzverordnung in Kraft, die zunächst bis zum 30. April gilt.

Die 3G-Regel für Restaurants, Bars und Cafés, Hotels, Bibliotheken,Museen und andere Kultureinrichtungen, Konzerte und andere Kulturveranstaltungen fällt weg.
Auch für Friseursalons und andere körpernahe Dienstleistungen sowie Sonnenstudios gibt es kein 3G mehr. Das gilt ebenso für Sport in Innenräumen, den Besuch von Sportveranstaltungen, die Jagd, Bildungsangebote, Fahrschulen und politische Sitzungen.

Die Testpflicht gilt noch

  • in Krankenhäusern
  • in Seniorenheimen
  • in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und - unter bestimmten Bedingungen - für Mitarbeitende von ambulanten Pflegediensten
  • in Unterkünften für Geflüchtete

Die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfällt in den Schulen ebenso wie im Einzelhandel.

An folgenden Orten muss noch eine OP-Maske getragen werden:

  • in Bussen und Bahnen
  • in medizinischen Einrichtungen wie Arztpraxen, Krankenhäusern und Kliniken sowie für Mitarbeitende bei Rettungsdiensten
  • in Seniorenheimen und für Mitarbeitende von ambulanten Pflegediensten
  • in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
  • in Unterkünften für Geflüchtete