In NRW tritt ab Freitag (4. März) eine neue Coronaschutzverordnung in Kraft, in der die zweite der drei angekündigten Lockerungsstufen wirksam wird. Die 2G-Regel entfällt darin komplett.
Fast überall gilt dann stattdessen die 3G-Regel: in der Gastronomie, beim Sport draußen und drinnen, in Museen, Ausstellungen und sonstigen Kulturveranstaltungen.
Außerdem dürfen Clubs und Diskotheken unter der 2G-plus-Regel wieder öffnen. Zutritt haben hier also Geimpfte und Genesene, die zusätzlich einen bis zu 24 Stunden alten Schnelltest oder einen bis zu 48 Stunden alten PCR-Test vorweisen können.
Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren brauchen nach der neuen Coronaschutzverordnung keinerlei
"G-Nachweise" mehr.
Die Verordnung ist vorerst gültig bis zum 19. März 2022.
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