Aus personellen Gründen bei dem beauftragten Fachunternehmen hat es sich ein wenig nach hinten verschoben, aber nun soll es konkret losgehen: Die Stadt Ochtrup führt eine Hundebestandsaufnahme durch.
Wie nahezu alle Städte in Deutschland, erhebt auch die Stadt Ochtrup eine Hundesteuer. Dies setzt jedoch voraus, dass die „Vierbeiner“ vom Hundehalter bei der Stadt Ochtrup angemeldet werden.
Die jährliche Hundesteuer beträgt derzeit 59,00 Euro für einen Hund. Entsprechend mehr müssen die Hundehalter für zwei oder gar drei Hunde bezahlen. Leider musste in zurückliegender Zeit festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen sind.
Nur durch eine möglichst vollständige Erfassung aller in Ochtrup gehaltenen Hunde kann ein Höchstmaß an Steuergerechtigkeit erreicht werden. Dies dürfte auch im Sinne derjenigen Hundehalter sein, die ihre Hunde bereits korrekt angemeldet haben. Bei der Hundebestandsaufnahme werden alle Haushalte in Ochtrup in den nächsten Wochen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des beauftragten Fachunternehmens aufgesucht. Diese sind wochentags in der Zeit von 09:00 bis 20:00 Uhr und samstags von 10:00 bis 18:00 Uhr unterwegs.
Die Firma wird durch Befragung den vorhandenen Hundebestand feststellen. Dazu trägt jeder Mitarbeiter sichtbar eine von der Stadt ausgestellte Legitimation. Zur Durchführung dieses Auftrages werden die Wohnungen nicht betreten und keine Steuern vor Ort erhoben.
Wenn nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Daher empfiehlt die Stadt Ochtrup allen Hundehaltern, ihre Tiere schnellstmöglich anzumelden, sofern das noch nicht geschehen ist.