Sie ist liebevoll gemacht und sicherlich auch gut gemeint, die kleine „Minibar“ für Katzen (oder andere Tiere) im Wald, die jetzt im Außenbereich von Ochtrup entdeckt wurde – aber zum Wohle der Tiere ist eine solche, frei zugängliche Futterstelle nicht. Sie lockt verschiedene Arten von Ungeziefer an, die sich durch Füttern unnatürlich stark vermehren und damit große Schäden anrichten können.
Für andere Wildtiere wiederum ist das Futter nicht artgerecht und verursacht Krankheiten. Denn schließlich hat die „Minibar“ keinen Türsteher!
Das generelle Verbot nach dem Landesjagdgesetz, Wildtiere zu füttern, dient daher dem Tierschutz. Lediglich in Notzeiten wie besonders strengen Wintern füttern Jäger oder Förster artgerecht zu.
Die Stadt Ochtrup weist deshalb darauf hin, dass es sich bei dieser Art von Fütterung in der freien Natur um eine Ordnungswidrigkeit handelt, für die ein Bußgeld verhängt wird.