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Abfuhr von Grünschnitt


Die erste Grünschnittabfuhr im Jahr 2025 für den Innenbereich der Stadt Ochtrup beginnt am 7. April 2025. Diesmal gibt es eine kleine Änderung bei der Abfuhr: Das beauftragte Unternehmen wird den Grünschnitt in den Innenbereichen 1 bis 4 am 7.4. (Montag), und in den Innenbereichen 5 und 6 am 8.4. (Dienstag) abholen. Alle Ochtruperinnen und Ochtruper werden gebeten, ihren Grünschnitt an dem jeweiligen Abfuhrtag bis spätestens 6:00 Uhr bereitzustellen. Grünschnitt, der zu spät an die Straße gestellt wird, kann nicht mehr abgeholt werden.

Der Grünschnitt muss am Rand öffentlich zugänglicher Straßen und Wege abgelegt werden. Das Abfuhrunternehmen ist nicht verpflichtet, Grünschnitt von Privatflächen mitzunehmen.

Im Rahmen der Grünschnittabfuhr werden Äste mit einem Durchmesser von bis zu 15 cm sowie Strauchschnitt mit einer maximalen Länge von 1,5 m abgeholt.

Es ist besonders wichtig, den Strauchschnitt mit verrottbarem Material (z.B. naturbelassenem Hanf-, Stroh- oder Kokosband) zu bündeln. Baum- oder Strauchschnitt, der zu klein zum Bündeln ist (z.B. Hecken-Formschnitt), kann in unbeschichteten, verrottbaren Papiersäcken an die Straße gestellt werden. Grünschnitt in Plastiksäcken wird nicht mitgenommen. Auch Rasenschnitt und Baum- oder Strauchwurzeln sind von der Grünschnittabfuhr ausgeschlossen.

Pro Haushalt werden maximal 3 Kubikmeter Grünschnitt abgeholt, wobei eine einzelne Verpackungseinheit 50 Kilogramm nicht überschreiten darf. Weitere Informationen sind im Abfallplaner zu finden.

Alle Ochtruperinnen und Ochtruper haben zusätzlich die Möglichkeit, haushaltsübliche Mengen Grünschnitt (PKW-Kofferraumladung) bei der Fa. Kockmann im Weinerpark zu den regulären Öffnungszeiten (Mo.- Fr. 7:00-17:00 Uhr, Sa. 7:00-13:00 Uhr) abzugeben. Bei der Anlieferung ist ein amtliches Dokument mitzubringen, das den Wohnsitz in Ochtrup belegt.