Laptop und Notizblock auf Schreibtisch

Europawahl 2024


Die Wahl zum Europäischen Parlament in Deutschland fand am heutigen am Sonntag, den 9. Juni 2024, statt.

Das Europäische Parlament ist das einzige direkt vom Volk der Mitgliedstaaten legitimierte Organ der Europäischen Union. Die Europawahlen, die alle fünf Jahre stattfinden, sind damit ein wichtiges Instrument aller wahlberechtigten europäischen Bürgerinnen und Bürger,  unmittelbaren Einfluss auf die Unionspolitik zu nehmen.
Die Bundesrepublik Deutschland entsendet als größter Mitgliedstaat der Europäischen Union in der laufenden Wahlperiode 96 Abgeordnete ins Europäische Parlament.

  • Wer darf wählen?

    Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetzes, die am Wahltage

    • das 16. Lebensjahr vollendet haben (= am 9. Juni 2008 oder früher geboren sind).
    • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
    • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

    Informationen für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger
    Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten (=Unionsbürger/innen), die in Deutschland wohnen oder sich hier gewöhnlich aufhalten, sind grundsätzlich unter den gleichen Voraussetzungen wahlberechtigt wie Deutsche. Sie können entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland ihre Stimme abgeben. Das Wahlrecht kann nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden.

    An dieser Europawahl können alle Unionsbürger/innen aktiv teilnehmen, wenn sie am Wahltag

    • die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben (= 9. Juni 2008 und früher geboren sind),
    • seit mindestens drei Monaten (9. März 2024) in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben bzw. sich dort sonst gewöhnlich aufhalten,
    • weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom aktiven Wahlrecht zum Europäischen Parlament ausgeschlossen sind,
    • in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind. 

    Die erstmalige Eintra­gung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf dem Vordruck der Anlage 2 A zu § 17 a Absatz 2 der Europawahlordnung spätestens bis zum 19. Mai 2024 zu stellen
    Einem Antrag auf Eintragung in ein deutsches Wählerverzeichnis, der erst nach dem 19. Mai 2024 bei der zuständigen Gemeindebehörde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden (§ 17 a Absatz 2 der Europawahlordnung).

  • Wie wird gewählt?

    Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für fünf Jahre gewählt. Die Zahl der Abgeordneten aus Deutschland beträgt 96.
    Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen einer (reinen) Verhältniswahl. Über die genaue Ausgestaltung kann jeder Mitgliedsstaat selbst entscheiden. In Deutschland hat jeder Wähler und jede Wählerin eine Stimme für eine von einer Partei oder einer sonstigen politischen Vereinigung aufgestellten Liste (§ 2 Absatz 1, § 8 EuWG). Eine Untergliederung des Wahlgebiets in Wahlkreise erfolgt nicht.

  • Die Struktur der Europäischen Union

    Wir wählen das Europäische Parlament, aber es gibt daneben noch weitere wichtige Organe und Einrichtungen der Europäischen Union, die in enger Zusammenarbeit die Interessen der europäischen Bevölkerung verfolgen. Wie ist die EU aufgebaut? Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Organe und Einrichtungen.

  • Welche Fraktionen gibt es im Europäischen Parlament?

    Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments sind in Fraktionen zusammengeschlossen, die sich auf gemeinsame Ideale stützen. Jede Fraktion besteht aus mindestens 23 Abgeordneten aus mindestens einem Viertel der EU-Länder. Im aktuellen Europäischen Parlament gibt es sieben Fraktionen.

  • Wie viele Europa-Abgeordnete werden gewählt?

    Im Juni 2024 werden insgesamt 720 Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt. In der Regel wird die Zahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments vor jeder Wahl festgelegt. Sie beruht auf dem Grundsatz der degressiven Proportionalität, das heißt: Ein(e) Abgeordnete(r) aus einem größeren Land vertritt mehr Menschen als ein(e) Abgeordnete(r) aus einem kleineren Land. Die Höchstzahl der Abgeordneten aus einem Land beträgt 96.
    Hier finden Sie die Anzahl der Europa-Abgeordneten, die in jedem Land bei der Europawahl 2024 gewählt werden:

    • Deutschland: 96
    • Frankreich: 81
    • Italien: 76
    • Spanien: 61
    • Polen: 53
    • Rumänien: 33
    • Niederlande: 31
    • Belgien: 22
    • Griechenland: 21
    • Tschechien: 21
    • Schweden: 21
    • Portugal: 21
    • Ungarn: 21
    • Österreich: 20
    • Bulgarien: 17
    • Dänemark: 15
    • Finnland: 15
    • Slowakei: 15
    • Irland: 14
    • Kroatien: 12
    • Litauen: 11
    • Slowenien: 9
    • Lettland: 9
    • Estland: 7
    • Zypern: 6
    • Luxemburg: 6
    • Malta: 6
  • Wahlbezirke in Ochtrup


    Wahllokale sind:

    Wahlbezirk
    Wahllokal
    01 (rot)
    ehem. DRK-Heim, Piusstraße 10
    02 (pink)
    Baubetriebshof, Witthagen 1
    03 (gelb)
    Realschule Ochtrup, Lortzingstraße 2
    04 (grau)
    Gymnasium Ochtrup, Lortzingstraße 2
    05 (grün)
    Bücherei, Marktstraße 8
    06 (blau-lila)
    Sporthalle Langenhorst-Welbergen, Vechtestraße
  • Briefwahl

    Spätestens drei bis vier Wochen vor der Wahl erhalten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung per Post. 

    Wenn Sie am Wahltag keine Gelegenheit zum Wählen haben oder Ihr Wahllokal aus anderen Gründen nicht aufsuchen können, können Sie Briefwahl beantragen.
    Besonders schnell und unkompliziert geht das mit dem persönlichen QR-Code auf Ihrem Wahlbenachrichtigungsblatt: Hier ist alles bereits vorbereitet, und Sie müssen lediglich Ihr Geburtsdatum eingeben.

    Alternativ kann die Beantragung eines Wahlscheins mit Briefunterlagen auch über ein Online-Portal erfolgen, bei dem allerdings die persönlichen Daten noch abgefragt werden müssen. Das wird zu gegebener Zeit über einen Link auf dieser Seite freigeschaltet.

    Wer diese digitalen Möglichkeiten nicht hat, kann die Briefwahlunterlagen natürlich weiterhin mithilfe des Vordrucks in der übersandten Wahlbenachrichtigung bei der Stadt beantragen, etwa per Post (Prof.-Gärtner-Str. 10, 48607 Ochtrup) oder per E-Mail (ordnungsamt@ochtrup.de). Der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen wird nach erfolgter Antragstellung per Post zugestellt.

    Nachdem Sie die Stimmzettel bequem von zu Hause aus angekreuzt haben, senden Sie die vollständigen Briefwahlunterlagen einfach wieder zurück. Innerhalb von Deutschland ist der Versand kostenfrei. Auch in den Briefkasten des Rathauses kann der "rote Umschlag" samt Inhalt eingeworfen werden. Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen am Wahltag bis 18:00 Uhr eingegangen sein müssen.

    Ab dem 22. Mai 2024 (Mittwoch) steht das Briefwahlbüro der Stadt offen. Hier kann der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen persönlich beantragt und direkt abgeholt werden. Dazu ist neben der Wahlbenachrichtigung ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Identifikationsnachweis) mitzubringen und auf Verlangen vorzuzeigen. Neben der Beantragung besteht im Briefwahlbüro auch die Möglichkeit, bereits direkt vor Ort in der Wahlkabine seine Stimme abzugeben. Auch ein Wählen ohne Wahlbenachrichtigung ist möglich.

    Das Briefwahlbüro der Stadt Ochtrup ist wie bei den letzten Wahlen wieder im Foyer der Stadthalle (Gronauer Str.1) untergebracht.

    Öffnungszeiten des Briefwahlbüros (ab 22.5.2024):

    Vormittags von Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
    Nachmittags von Montag bis Mittwoch von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie
                                    Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

    Am 7.6.2024 (letzter Freitag vor dem Wahlsonntag) ist das Briefwahlbüro auch von 14.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.

    Wichtig: Wer für eine andere Person Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt und/oder persönlich in Empfang nimmt, muss entsprechende schriftliche Vollmachten vorlegen.

    Telefonisch ist das Wahlamt der Stadt Ochtrup unter der Rufnummer 02553/73232 oder 73230 und per E-Mail an ordnungsamt@ochtrup.de erreichbar.

     

  • Ergebnisse der Europawahl 2019 in Ochtrup

    Hier sehen Sie, wie in Ochtrup bei der letzten Europwahl 2019 gewählt wurde: Wahlen 2019

  • Aufruf der Bürgermeisterin zur Europawahl

    Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!

    Am 9. Juni bin ich in der Ochtruper Realschule anzutreffen. Was mache ich da - an einem Sonntag?
    Kurz gesagt: Ich setze ein Kreuzchen. Mein Kreuz ist ein Bekenntnis – nicht nur für eine Fraktion im Europäischen Parlament. Sondern es ist auch ein Bekenntnis für Europa überhaupt. Und das ist vielleicht das Wichtigste.

    Mit unserem Kreuz können wir die Geschicke Europas mit lenken. Das klingt abstrakt, genauso wie die Europäische Union sehr weit von der Ochtruper Realschule und den anderen fünf Wahllokalen entfernt zu sein scheint. Aber der Schein trügt. Europa ist auch in unserer Stadt spürbar und präsent!

    Mit Europa fielen Grenzen, um die jahrhundertelang blutige Kriege geführt worden waren, die Familien getrennt hatten, die in den ersten Jahrzehnten nach dem Zweiten Weltkrieg nahezu unüberwindbar schienen. Heute sind offene Grenzen ein Kennzeichen von Europa geworden. Sie führen Menschen zusammen, um Gemeinsamkeiten zu entdecken und Verständnis füreinander zu entwickeln. Gerade wir hier in der Grenzregion haben stark von den offenen Grenzen profitiert, und die jüngeren Menschen kennen hier gar keine Zollschranken mehr – geschweige denn Stacheldrähte.

    Der Blick in die Geschichte unseres Kontinents zeigt aber, dass es nicht selbstverständlich ist, in Frieden mit unseren Nachbarn und in einem demokratischen und rechtsstaatlichen Europa zu leben.
    Vor 79 Jahren lag unser Kontinent in Trümmern. Wenn damals jemand prophezeit hätte, dass es wenige Jahrzehnte später eine Europäische Union und ein Europa ohne Grenzen gibt, hätte man ihm nicht geglaubt. Doch heute ist das Realität. Verständigung, Zusammenarbeit und Zusammenschluss waren und sind der beste Weg, ein friedliches und freies Europa zu schaffen. Das zu erreichen war nur möglich, weil sich viele Menschen mit aller Kraft dafür eingesetzt haben.

    Auch heute bleiben Frieden und Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und offene Grenzen nur erhalten, wenn Menschen sie bewahren und verteidigen. Wie Europa morgen aussehen wird, hängt von uns allen ab.

    Deshalb appelliere ich an Sie: Gehen auch Sie am 9. Juni zur Europawahl! In diesen Tagen erhalten Sie ihre Wahlbenachrichtigung per Post, und selbstverständlich können Sie auch Briefwahl machen. Alle Informationen dazu finden Sie auf dieser Homepage.

    Auch Ihr Kreuz ist ein Zeichen und ein Bekenntnis für Europa. Und das ist wichtiger denn je. Zeigen wir gemeinsam Flagge für Europa!

    Ihre Bürgermeisterin
    Christa Lenderich

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