Laptop und Notizblock auf Schreibtisch

Bundestagswahl 2025


Die Weichen sind gestellt: Am 23. Februar 2025 finden die vorgezogenen Neuwahlen für den 21. Deutschen Bundestag statt. 

Die 6 Wahllokale der Stadt Ochtrup öffnen am 23.2. morgens um 8.00 Uhr ihre Türen und werden bis 18.00 Uhr durchgehend geöffnet bleiben. In diesen zehn Stunden haben alle Wählerinnen und Wähler Gelegenheit, ihre Stimme für die Bundestagswahl abzugeben. 

Natürlich besteht für alle Wähler und Wählerinnen, die am 23.2. verhindert sind, wieder die Möglichkeit zur Briefwahl (Näheres dazu s. Linkbox unten).

  • Wer darf wählen?

    Wahlberechtigt für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz, die am Wahltag

    • das 18. Lebensjahr vollendet haben (geboren am 23. Februar 2007 oder früher),
    • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten (Wohnungsnahme oder Aufenthalt seit 23. November 2024 oder früher) und
    • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

    Das Wahlrecht tatsächlich ausüben kann jedoch nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt.

  • Wie wird gewählt?

    Das bundesrepublikanische Wahlrecht kombiniert Elemente der Mehrheits- und Verhältniswahl. Das bedeutet: Sie haben als Wähler/in zwei Stimmen.
    Mit Ihrer Erststimme wählen Sie den Direktkandidaten/die Direktkandidatin im Wahlkreis, mit der Zweitstimme eine Parteiiste, die die Sitzeverteilung im Bundestag bestimmt.
    Die Zweitstimme ist entscheidend für die Gesamtzusammensetzung des Bundestags, während die Erststimme Direktmandate vergibt.
    Auf dem Stimmzettel dürfen nur die beiden Kreuze für die Erst- und Zweitstimme gemacht werden. Er wird ungültig, wenn er leer gelassen oder etwas anderes darauf vermerkt ist. Ungültig ist der Stimmzettel auch, wenn  die Kreuzsetzung nicht klar erkennbar ist.
    Bei nur einem Kreuz statt der vorgesehenen zwei Kreuze bleibt der Stimmzettel jedoch gültig!

  • Wo wird gewählt?

    Die Stadt Ochtrup ist in 6 Stimmbezirke eingeteilt. Ihr zuständiges Ochtruper Wahllokal können Sie der persönlichen Wahlbenachrichtigung entnehmen. Diese oder ein gültiges Ausweispapier ist für die Zulassung zur Stimmabgabe am Wahlsonntag mitzubringen. Eine Übersicht der Stimmbezirke und -lokale finden Sie untenstehend.

  • Das neue Wahlsystem 2025

    Feste Sitzanzahl: Der Bundestag ist auf 630 Sitze begrenzt, ohne Überang- und Ausgleichsmandate.

    Zweitstimmendeckung: Die Sitzverteilung basiert ausschließlich auf Zweitstimmen. Direktmandate zählen nur, wenn sie durch Zweitstimmen gedeckt sind.

    Erststimme: Aus den 299 Wahlkreisen werden Direktkandidat/innen gewählt. Nicht alle Gewinner/innen ziehen ins Parlament ein, falls ihre Partei nicht genügend Zweitstimmen erhält.

    5-Prozent-Hürde: Sie bleibt bestehen, ebenso wie die Grundmandatsregel.

Weitere Informationen rund um die Bundestagswahlen 2025 erhalten Sie über die folgenden Links:


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