Rat und allgemeine Verwaltung
Wichtige Regelungen zur Stadt Ochtrup (Gebiet, Wappen etc.), der Unterrichtung der Einwohner/innen, dem Status der Ratsmitglieder und der Bürgermeisterin, den öffentlichen Bekanntmachungen etc. enthält die
Vor allem formale Dinge, z.B. wie, wann und in welcher Form zu Ratssitzungen einzuladen ist, regelt - ähnlich wie bei einem Verein - die
Die Bildung und Zusammensetzung der Ausschüsse sowie die Zuständigkeiten des Rates, der Bürgermeisterin und der Ausschüsse des Rates regelt die
Um Interessenkollisionen einzelner Ratsmitglieder erkennen und beurteilen zu können, sieht die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in § 43 Abs. 3 vor, dass die Mitglieder des Rates gegenüber der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister Auskunft über ihre wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse zu geben haben. Dies geschieht im Rahmen des Erlasses der
Die Stadt Ochtrup hat neben dem Rat und seinen Ausschüssen auch ein Jugendparlament.
Welche Funktion das Jugendparlament hat, wie es zusammengesetzt ist und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind, wird geregelt in der
Leistung kostet Geld. Private Unternehmen legen Preise fest. Bei der Kommune heißen sie meistens Gebühren. Wofür die Stadt Gebühren berechnet und wie hoch diese sind, ist u. a. geregelt in der
Das Kommunalwahlgesetz Nordrhein-Westfalen sieht für Ochtrup 38 Ratsmitglieder und 19 Wahlbezirke vor.
Mit der folgenden Satzung wird die Anzahl der Ratsmitglieder auf 34 und die der Wahlbezirke auf 17 verringert.
Die Durchführung von Bürgerentscheiden wird geregelt in der
Das Ochtruper Stadtlogo "Wir haben den Dreh raus!" ist rechtlich geschützt. Die Verwendung des Logos wird geregelt in den