Finanzen und Steuern
Hier finden Sie die Satzungen und sonstigen Ortsvorschriften aus den Bereichen Finanzen und Steuern:
In der Hebesatzsatzung sind die Realsteuerhebesätze der Stadt Ochtrup festgesetzt.
Für welche Veranstaltungen die Stadt Ochtrup Vergnügungssteuer erhebt, regelt die Vergnügungssteuersatzung. Unter anderem sind dies Tanzveranstaltungen, gewerblicher Art, oder auch das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungsapparaten in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen.
Die Hundesteuersatzung richtet sich an alle Hundehalterinnen und -halter im Stadtgebiet von Ochtrup.