Hinweise zum Datenschutz
Informationspflichten bei Erhebung personenbezogener Daten (Artikel 13 und 14 DSGVO)
1. Grundlegendes
Die im Rahmen des Bewerbungsprozesses erhaltenden Informationen werden für die Dauer des Bewerbungsverfahrens intern aufbereitet.
2. Name und Kontaktdaten des inhaltlich Verantwortlichen
Stadt Ochtrup
Fachbereich I – Zentrale Verwaltung und Finanzen
Frau Anne Rengers
Telefon: 02553 / 73-120
E-Mail: anne.rengers@ochtrup.de
Herr Roland Frenkert
Telefon: 02553 / 73-110
E-Mail: roland.frenkert@ochtrup.de
3. Name und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragen
Fragen zur Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten können Sie gerne an den behördlichen Datenschutzbeauftragten richten:
Mario Könning
Telefon: 02861 / 939-409
E-Mail: mario.koenning@kaaw.de
4. Zweck der Datenverarbeitung, Kategorien von Daten, Kategorien von Empfängern
Wir speichern nahezu alle uns zur Verfügung gestellten Informationen von Personen, die sich für eine Tätigkeit bei der Stadt Ochtrup bewerben (Kontaktdaten, Qualifikationen, Lebenslauf: beruflicher/schulischer Werdegang, Ausbildungen, Testergebnisse möglicher Eignungsteste etc.).
Dies gilt sowohl für Bewerbungen auf konkrete Ausschreibungen als auch für Initiativbewerbungen. Einblick Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des Bewerbungsprozesses erhalten neben dem Fachbereich l - Zentrale Verwaltung und Finanzen der Personalrat und die Behördenleitung.
Ihre Daten werden für die Dauer des Bewerbungsprozesses gespeichert. Nach erfolgreicher Auswahl eines Bewerbers werden Ihre Bewerbungsunterlagen unverzüglich sowie sonstige digitalisierte Daten innerhalb von sechs Monate gelöscht.
Im Rahmen von Bewerbungsverfahren erfolgen keine Datenerhebungen bei Dritten, es sei denn, es liegt eine Einwilligung von Ihnen vor. Es erfolgt auch kein Datentransfer an Dritte, insbesondere auch nicht in ein anderes Land.
Führt die Bewerbung zur Begründung eines Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses, werden die Daten u.a. aus dem Bewerbungsprozess herangezogen und für zehn Jahre gespeichert, sofern nicht andere Vorschriften längere Aufbewahrungsfristen vorschreiben. Bewerber sind dann verpflichtet Daten zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses zu ergänzen, z.B. Sozialversicherungsdaten. In dem Zusammenhang findet eine Datenübermittlung mit Sozialversicherungsträgern und dem Finanzamt statt.
Rechtsgrundlage für die Datenerhebung sind Artikel 6 Absatz 1 Ziffer F DSGVO und § 26 Absatz 1 BDSG-neu sowie weitere gesetzliche Vorgaben, aus denen sich im Falle der Begründung von Arbeitsverhältnissen Speicherobliegenheiten ergeben, z.B. § 147 AO, § 257 HGB etc.
5. Ihre Rechte
Bewerberinnen und Bewerber haben auf der Basis von Art. 13, 14 DSGVO jederzeit das Recht auf Auskunft über die sie betreffenden personenbezogen Daten und in der Folge gegebe falls das weitere Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung. Insbesondere besteht das jederzeitige Recht, gespeicherte Daten zu löschen. Nach Begründung eines Arbeitsverhältnisses reduziert sich das Recht zur Datenlöschung oder Einschränkung der Daten. Gesetzliche und/oder vertragliche Regelungen zur Dokumentation und Archivierung genießen Vorrang vor Löschungswünschen. Zur Wahrnehmung Ihrer Rechte können Sie sich an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten melden.
Sollte die Stadt Ochtrup Ihren Rechten nicht nachkommen, können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW)
Kavalleriestr. 2-4
40213 Düsseldorf Telefon: 0211 / 38424 -0 Fax: 0211 / 38424 -10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de