Untersuchungsberechtigungsschein

  • Leistungsbeschreibung

    Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt u. a. die gesundheitliche Betreuung arbeitender Jugendlicher.

    Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, erhalten einen Untersuchungsberechtigungsschein.

    Für die Untersuchung wird ein Untersuchungsberechtigungsschein benötigt, der digital unter www.untersuchungsberechtigungsschein.de [externer Link], Link öffnet neues Fenster beantragt werden kann.
     Sollte dieser von Ihnen nicht online beantragt bzw. ausgedruckt werden können, wenden Sie sich an das Bürgerbüro der Stadt Ochtrup, Prof.-Gärtner-Str. 10, 48607 Ochtrup.



          

  • Rechtsgrundlage

  • Erforderliche Unterlagen

    Personalausweis oder Reisepass