Personalausweis

  • Leistungsbeschreibung

    Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen, müssen einen gültigen Personalausweis besitzen, es sei denn sie haben einen gültigen Reisepass. Der Antrag kann nur persönlich beim Bürgerbüro gestellt werden, da eine eigenhändige Unterschrift geleistet werden muss.

    Gültigkeitsdauer:

    bei Personen bis 24 Jahre = 6 Jahre
    bei Personen ab 24 Jahre = 10 Jahre

    Verlängerungen sind nicht möglich

    Der vorläufige Personalausweis ist höchstens drei Monate gültig.

    Mehr zum Personalausweis erfahren Sie beim Personalausweisportal des Bundes.

    Falls Sie Ihren neuen Personalausweis nicht selber im Rathaus abholen können, finden Sie bei den nachfolgenden Formularen eine Abholvollmacht.

    Hinweise zu den Einreise- und Visabestimmungen anderer Länder finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes. Dort können Sie auch erfahren, ob für das Land, in das Sie einreisen möchten, ein Personalausweis ausreichend ist oder ob Sie einen Reisepass benötigen. 

  • Rechtsgrundlage

  • Erforderliche Unterlagen

    Für Ihren Personalausweis benötigen Sie ein gültiges Passbild.

    Biometrische (digitale) Passbilder können mit einem Fotoautomat im Eingangsbereich des Rathauses I selbständig gemacht werden. Die Gebühr für ein Lichtbild, sofern man es weiterverwendet, beträgt 7 Euro.


    Gebühren für den Personalausweis: 



    GÜLTIGKEITSDAUER
    GEBÜHREN
    Personen unter 24 Jahre

     6 Jahre
    22,80 Euro
    Personen über 24 Jahre

    10 Jahre
    37,00 Euro
    Vorläufiger Personalausweis

     3 Monate
    10,00 Euro
  • Bearbeitungsdauer

    ca. 2 - 3 Wochen

  • Anträge / Formulare