Personalausweis
Leistungsbeschreibung
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen, müssen einen gültigen Personalausweis besitzen, es sei denn sie haben einen gültigen Reisepass. Der Antrag kann nur persönlich beim Bürgerbüro gestellt werden, da eine eigenhändige Unterschrift geleistet werden muss.
Gültigkeitsdauer:
bei Personen bis 24 Jahre = 6 Jahre
bei Personen ab 24 Jahre = 10 JahreVerlängerungen sind nicht möglich
Der vorläufige Personalausweis ist höchstens drei Monate gültig.
Mehr zum Personalausweis erfahren Sie beim Personalausweisportal des Bundes.
Falls Sie Ihren neuen Personalausweis nicht selber im Rathaus abholen können, finden Sie bei den nachfolgenden Formularen eine Abholvollmacht.
Hinweise zu den Einreise- und Visabestimmungen anderer Länder finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes. Dort können Sie auch erfahren, ob für das Land, in das Sie einreisen möchten, ein Personalausweis ausreichend ist oder ob Sie einen Reisepass benötigen.
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
Für Ihren Personalausweis benötigen Sie ein gültiges Passbild.
Biometrische (digitale) Passbilder können mit einem Fotoautomat im Eingangsbereich des Rathauses I selbständig gemacht werden. Die Gebühr für ein Lichtbild, sofern man es weiterverwendet, beträgt 7 Euro.
Gebühren für den Personalausweis:
GÜLTIGKEITSDAUER GEBÜHREN Personen unter 24 Jahre 6 Jahre 22,80 Euro Personen über 24 Jahre 10 Jahre 37,00 Euro Vorläufiger Personalausweis 3 Monate 10,00 Euro Bearbeitungsdauer
ca. 2 - 3 Wochen
Anträge / Formulare