Anmeldung in der Gemeinde (auch Umzug innerhalb des Ortes)
Leistungsbeschreibung
Wer nach Ochtrup zieht oder innerhalb von Ochtrup umzieht, muss sich nach dem Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde persönlich anmelden.
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Reisepass, sofern vorhanden
- bei Kindern: Kinderreisepass, sofern vorhanden
- bei Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft: ausländische Ausweisdokumente (ID-Card, Pass)
- Wohnungsgeberbescheinigung
- Vollmacht, wenn der Zuziehende nicht persönlich erscheint (mit Unterschrift des Zuziehenden und Personalausweis oder (Reise-) Pass der/des Bevollmächtigten)
- Kfz-Schein bei An- oder Ummeldung aus dem Kreis Steinfurt
Achtung: Gilt nicht bei Zuzug aus dem Ausland. Hier ist eine persönliche Vorsprache notwendig.
- Heiratsurkunde bei Zuzug von Ehegatten
- Geburtsurkunde von Kindern, die mit angemeldet werden sollen
Kosten
Die Anmeldung ist gebührenfrei.
Verfahrensablauf
Die Verpflichtung zur Anmeldung/Ummeldung entsteht mit dem tatsächlichen Vorgang des Einzugs in eine Wohnung, unabhängig davon, ob es sich um die alleinige, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Damit ist die Anmeldung/Ummeldung erst nach diesem tatsächlichen Ereignis möglich beziehungsweise erforderlich. Die Anmeldung/Ummeldung muss dem Einwohnermeldeamt innerhalb von zwei Wochen nach Einzug angezeigt werden.
Sie müssen sich und gegebenenfalls alle weiteren Familienangehörige, die in Ihrem Haushalt leben, beim Bürgerbüro in Ochtrup anmelden. Für die Anmeldung/Ummeldung in Ochtrup ist die persönliche Vorsprache erforderlich.
Anträge / Formulare
- Wohnungsgeberbescheinigung gemäß § 19 Bundesmeldegesetz (362 KB)(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)