Abmeldung des Wohnsitzes
Leistungsbeschreibung
Sie ziehen aus Ochtrup weg?
Schade!
Eine Abmeldung in Ochtrup ist nur noch dann erforderlich, sofern ein Wegzug ins Ausland oder ein Auszug aus einer Nebenwohnung erfolgt. Die Abmeldung ist persönlich, durch eine bevollmächtigte Person oder schriftlich vorzunehmen. Eine Abmeldung ins Ausland kann frühestens eine Woche vor dem Wegzug erfolgen. Wenn Sie innerhalb von Deutschland eine neue Wohnung beziehen, brauchen Sie sich nur bei Ihrer neuen Wohnsitzgemeinde anmelden.
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
- aktueller Personalausweis aller meldepflichtigen Personen
- ausgefüllter und vom Meldepflichtigen unterschriebener Abmeldevordruck (entfällt bei persönlicher Vorsprache)
- Vollmacht für die beauftragte Person und deren Ausweis (entfällt bei persönlicher Vorsprache)
Kosten
Die Abmeldung ist gebührenfrei.
Anträge / Formulare