Ansicht Rathaus II am Gausebrink
Together - Zeichnung auf Tafel
Augeschlagener Laptop mit Händen

Bürgergeld (SGB II)

Bürgergeld (SGB II)

Der Kreis Steinfurt ist eine von bundesweit 108 Kommunen, denen die Betreuung und Vermittlung der Empfänger/innen des sogenannten Bürgergeldes übertragen worden ist. Grundlage hierfür ist das Sozialgesetzbuch II (SGB II) – Grundsicherung für Arbeitsuchende. Seit dem Jahr 2005 ist der Kreis Steinfurt zugelassener kommunaler Träger nach dem SGB II (Bürgergeld) und geht seinen eigenständigen Weg in der Arbeitsmarktpolitik als sog. Optionskommune.

Ziel ist neben der Sicherung des Lebensunterhalts in erster Linie, arbeitslose Menschen aus dem Leistungsbezug wieder in den Arbeitsmarkt zu vermitteln – damit sie auf eigenen Füßen stehen und die Existenz ihrer Familien sichern können.

Die Berechnung, Bewilligung und Auszahlung des Bürgergeldes übernimmt die Stadt Ochtrup (Rathaus II, Gausebrink 71), die Beratung und Vermittlung in Arbeit übernimmt das Jobcenter im Kreis Steinfurt.

 Hier kommen Sie zur Internetseite des Jobcenters im Kreis Steinfurt:

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