Asyl
Hilfen für Asylbewerber
Die Stadt Ochtrup nimmt nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) die vom Land Nordrhein-Westfalen zugewiesenen Flüchtlinge auf und sorgt für deren Unterbringung.
Diese Flüchtlinge erhalten finanzielle Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Zusätzlich werden sie durch unsere Mitarbeiter/innen beraten und betreut. Mehr dazu finden Sie unter unserer Rubrik Ankommen in Ochtrup.
Rechtsgrundlage
AsylbLG, AG AsylbLG, FlüAG, BSHG