Lärmaktionsplanung
„LÄRM IST DAS GERÄUSCH DER ANDEREN.“
Was ist Lärm eigentlich? Lärm (auch: Umgebungslärm) ist jedes unerwünschte laute Geräusch (Quelle: BMUV). Eine umfassende physikalische Definition ist allerdings nicht möglich, da das subjektive Empfinden, wann Geräusche eine Lärmbelästigung sind, eine wesentliche Rolle spielt. Schließlich handelt es sich um ein komplexes Zusammenspiel von Frequenz (Tonhöhe; Hz) und Schalldruckpegel (Lautstärke; dB), das je Person und Situation unterschiedlich wahrgenommen wird. Auch die Dauer der Lärmbelastung ist ein entscheidender Faktor.
Lärm kann zu indirekten Gesundheitsschädigungen führen, wie z. B. Bluthochdruck, Schlafstörungen und Unruhe, bis hin zu direkten Gesundheitsschädigungen (Gehörschädigungen). Jede(r) ist in gewisser Weise Lärm ausgesetzt, aber auch eine Lärm aussetzende Person. Als störend wahrgenommen wird i. d. R. nur „der Lärm der Anderen“. Er kann die Lebensqualität in den Bereichen Wohnen, Freizeit und Erholung sowie Arbeiten mindern. Gegenseitige Rücksichtnahme ist daher ein bedeutendes Gebot und im eigenen Interesse.
Auch die Stadt Ochtrup ist nicht vor Lärm gefeit. Hierbei handelt es sich vorrangig um Straßenverkehrslärm. Um auch zukünftig ein lebenswertes Umfeld in der Stadt bieten zu können, wird eine sogenannte Lärmaktionsplanung durchgeführt. Basierend auf der EU-Umgebungslärmrichtlinie (RL 2002/49/EG) werden die Kommunen verpflichtet, alle 5 Jahre Umgebungslärm in der Stadt zu identifizieren, die Bürger zu informieren und Lärmsanierungs-/schutzmaßnahmen in Form von Lärmaktionsplänen (LAP) aufzustellen. Derzeit befindet sich die EU-weite Lärmaktionsplanung in der 4. Runde, wobei Ochtrup aufgrund veränderter Mindestanforderungen erstmalig einen LAP aufstellt.
In einem ersten Schritt wurden durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen nach § 47b BImSchG, also Bundesfern- und Landesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr, erstellt. Diese sind unter https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/ für jede Person einzusehen. Die Zuständigkeit für die Durchführung von Lärmsanierungsmaßnahmen müsste bei den jeweiligen Straßenbaulastträgern (die Autobahn GmbH des Bundes und der Landesbetrieb Straßenbau NRW) angeregt werden. Kreis- und kommunale Straßen sind nicht teil der EU-weiten Lärmaktionsplanung. Die Öffentlichkeit soll in einem zweistufigen Verfahren beteiligt werden. Informationen zu den Beteiligungen werden rechtzeitig über diese Seite mitgeteilt und ortsüblich bekannt gemacht.
Die Lärmaktionsplanung des Schienenverkehrs liegt in der Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA). Die Eisenbahnstrecke Münster – Gronau stellt keine Haupteisenbahnstrecke nach § 47b BImSchG dar und löst somit keine Lärmaktionsplanung entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie aus. Die erweiterte Lärmkartierung der Strecke kann unter https://geoportal.eisenbahn-bundesamt.de/ eingesehen werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Seite des Eisenbahn-Bundesamtes: https://www.laermaktionsplanung-schiene.de/.
Aktuelles:
Der Rat der Stadt Ochtrup hat am 27.06.2024 den Lärmaktionsplan beschlossen und tritt somit in Kraft.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 47 d Abs. 3 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) fand in der Zeit vom 06.05.2024 bis 26.05.2024 statt.
Die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 27.12.2023 bis zum 19.01.2024 statt (Stufe 1).