Baumschutzsatzung

Baumschutzsatzung

Viele Gemeinden und Städte haben Baumschutz- oder Gehölzschutzsatzungen erlassen, um den Baum- bzw. Gehölzbestand auf Dauer zu erhalten. Die Satzungen enthalten eine Definition der geschützten Gehölze (z.B. nach Stammumfang bei Bäumen oder nach Kronenumfang bei Büschen und Sträuchern).

Bis zum 31.07.2012 gab es eine solche Baumschutzsatzung auch in Ochtrup. Diese existiert zwar nun nicht mehr, aber trotzdem kann es sein, dass ein Baum geschützt ist und zwar durch Festsetzung in einem Bebauungsplan.

Sollten Sie also planen, einen Baum zu fällen, erkundigen Sie sich bitte vorher, ob der Baum geschützt ist und ob Sie gegebenenfalls eine Genehmigung benötigen. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass im Zweifelsfall, z.B. wenn ein Baum an der Grundstücksgrenze steht, auch zu klären ist, wem der Baum überhaupt gehört. Oftmals sind in der Vergangenheit in Unkenntnis der Sachlage von Privaten städtische Bäume gefällt worden und das ist natürlich nicht erlaubt. Also, bitte lieber vorher fragen!

Vielleicht ist es ja auch gar nicht notwendig, den Baum zu fällen, sondern Sicherungs- oder Pflegemaßnahmen sind vollkommen ausreichend.