Ausgleichs- & Ersatzmaßnahmen
Bei der Ausweisung von neuen Bau-, Gewerbe- oder Industriegebieten in Bebauungsplänen und der mit der späteren Bebauung bzw. Anlegung von Verkehrsflächen verbundenen Versiegelung von bislang naturnahen Flächen ist es erforderlich, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nachzuweisen. Sofern ein Ausgleich oder Ersatz nicht oder in nicht ausreichendem Maße innerhalb des betreffenden Bebauungsplanes erfolgen kann, müssen hierfür anderweitig Flächen vorgesehen werden.
Aus der nachfolgenden Liste sowie der Übersichtplan ist ersichtlich, wo welcher Ausgleich im Stadtgebiet von Ochtrup vorgenommen wurde.