Sondernutzungen
Die Nutzung von Straßen und Wegen über den „normalen“ Gebrauch hinaus, stellt eine Sondernutzung nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) dar. Dies ist z.B. der Fall, wenn bei Baumaßnahmen mit schweren Fahrzeugen Straßen oder Wege befahren werden. Für eine solche Sondernutzung ist die Erlaubnis des Straßenbaulastträgers zu beantragen, also für alle Stadtstraßen und Wirtschaftswege im Stadtgebiet von Ochtrup ist diese Erlaubnis bei der Stadt Ochtrup zu beantragen.
Sondernutzungen sind auch bei baulichen Maßnahmen erforderlich, wenn Straßenraum in Anspruch genommen wird.
Die Erlaubnis wird für die Dauer der Maßnahme erteilt und mit Auflagen versehen, damit sichergestellt wird, dass der Zustand der Straße oder des Wirtschaftsweges nicht beeinträchtigt wird.