Laptop und Notizblock auf Schreibtisch

Anliegerversammlung

Anliegerversammlung bei Stadtstraßen

Bei Endausbauten städtischer Straßen sind hier in Ochtrup auch die anliegenden Grundstückseigentümer beteiligt und Ihre Meinung ist gefragt! Sie werden mit in die Planungen einbezogen, wie „Ihre“ Straße später aussehen soll!

Falls Sie für den Endausbau Ihrer Straße noch keine Ausbaubeiträge bezahlt haben, werden Sie zunächst zu einer Versammlung eingeladen, in der mehrheitlich entschieden wird, in welchem Jahr die Straße ausgebaut werden soll. Dann werden Sie ein Jahr, bevor die Straße ausgebaut werden soll, zu einer zweiten Anliegerversammlung eingeladen, in der die Einzelheiten zum Ausbau der Straße diskutiert werden. Diese Versammlung gibt es auch für Grundstücke in Straßen, für die bereits Ausbaubeiträge gezahlt wurden und der Ablauf ist wie folgt: 

Die Stadt Ochtrup oder ein beauftragtes Büro macht hierzu einen Planentwurf, der dann ausführlich mit den Betroffenen im Rahmen einer Anliegerversammlung besprochen wird. Hierzu lädt die Stadt jeden Eigentümer schriftlich ein. In dieser Einladung ist ein Hinweis auf den Planentwurf, so dass Sie sich den Plan in Ruhe zu Hause auf der Homepage der Stadt Ochtrup ansehen und sich auf die Versammlung vorbereiten können. Sofern Sie keine Möglichkeit haben, den Plan online einzusehen, melden Sie sich gerne. 

Falls Sie an der Versammlung persönlich nicht teilnehmen können, bitten wir Sie – falls möglich – jemand Anderem eine Vollmacht zu erteilen, dass er Ihre Interessen in der Versammlung vertreten darf. Diese Vollmacht sollte zur Versammlung mitgebracht werden. 

Die Themen die besprochen werden, sind

  • 1. Straßenbelag

    Zur Auswahl stehen drei verschiedene Ausbauvarianten:
    >  Pflaster
    >  Asphalt
    >  Kombination Pflaster/Asphalt
    Um ein einheitliches Erscheinungsbild zu gewährleisten, müssen sich die Anlieger mehrheitlich für eine Ausbauart entscheiden. Hierbei unterscheiden sich die Kosten der Ausbauarten nicht wesentlich, so dass dieser Faktor nicht ausschlaggebend ist. 

  • 2. Straßenbeleuchtung

    Damit Ihre Straße gut ausgeleuchtet wird, arbeiten wir eng mit den Stadtwerken Ochtrup zusammen. Sie kennen sich aus, welche Abstände erforderlich sind und wie die Ausleuchtung erfolgen muss, um eine Straße bestmöglich zu beleuchten. Aufgrund von örtlichen Gegebenheiten und den vorgegebenen Abständen besteht oftmals nur geringer Spielraum, was den Standort von Straßenleuchten betrifft.

  • 3. Stellplätze

    Sie wissen, jeder Grundstückseigentümer muss Stellplätze in ausreichender Anzahl für seinen eigenen Bedarf auf dem eigenen Grundstück herstellen. Die Stellplätze, die im Rahmen von Straßenendausbauten im öffentlichen Raum hergestellt werden, sind insbesondere für Besucher. Hier sollte eine entsprechende Anzahl auch in Ihrer Straße zur Verfügung stehen. Im jeweiligen Planentwurf sind unter Berücksichtigung vorhandener Zufahrten und Zuwegungen Stellplätze vorgesehen.

  • 4. Pflanzbeete

    Nicht nur für die Umwelt (Vielfalt an Lebensraum für Flora und Fauna), sondern auch als Ausgleich für die mit den Straßenausbauten verbundenen Flächenversiegelungen und als verkehrsberuhigende Maßnahme sind Pflanzbeete mit Bäumen und Unterpflanzung sinnvoll und effektiv.
    In der Vergangenheit hat es sich bewährt, dass der Formschnitt an den Bäumen in den Pflanzbeeten durch den Baubetriebshof der Stadt Ochtrup erfolgt, während die Pflanzbeete von den Anliegern gepflegt werden. Die Pflege sämtlicher Beete in den Anliegerstraßen kann verständlicherweise wegen der sehr großen Anzahl von Beeten nicht durch den Baubetriebshof erfolgen, während es für den Einzelnen im Rahmen seiner Gartenpflege mit nur geringem Aufwand verbunden ist. Hier bietet die Stadt im Rahmen des Ausbaus an, das Beet in den jeweiligen Vorgarten zu integrieren.

    Sie sehen: ein Pflanzbeet an der Straße vor einem Haus


  • 5. Baumart

    Zur Auswahl stehen in Absprache mit dem Baubetriebshof jeweils 3 Baumarten, die dem jeweiligen Planentwurf zu entnehmen sind. Die Bäume werden standortgerecht ausgewählt und die Anlieger müssen sich mehrheitlich für eine Art entscheiden.

Zu den Nummern 3 und 4 werden in der Versammlung mit jedem Grundstückseigentümer individuell die Standorte und die Frage der Integration des Pflanzbeetes in den Vorgarten besprochen.

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