Klimafolgenanpassung

Klimafolgenanpassung

Das Klima wandelt sich!

Der Klimawandel, ausgelöst durch die fortschreitende globale Erwärmung, ist nicht mehr zu leugnen:  Starkregenereignisse, Hitzestress, Dürren und Waldbrände sind daraus resultierende Folgen.

Die Warming Stripes des Klimawissenschaftlers Ed Hawkins visualisieren die fortschreitende Erderwärmung sehr prägnant und lassen wenig Spielraum für Auslegungen.


Die hohe Konzentration sogenannter Treibhausgase in der Atmosphäre, insbesondere der hohe Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) durch Industrie, Gewerbe, Verkehr, Landwirtschaft, Versorgung und Wohnen, gehören zu den Hauptursachen der Erderwärmung.

In einigen Regionen der Erde führen diese Veränderungen bereits zu lebensfeindlichen Bedingungen. Menschen müssen Ihre Heimat verlassen, um zu überleben. Sie wandern in Regionen der Erde, die – bislang - weniger von Klimakatastrophen betroffen sind.

Aber auch hier spüren wir die negativen Auswirkungen des Klimawandels, sie beeinflussen bereits heute unsere Lebensqualität.

2021 formulierte das Land Nordrhein-Westfalen ein Klimaanpassungsgesetz. Dieses schuf die rechtliche Grundlage für die Erarbeitung einer Klimaanpassungsstrategie. Derzeit ist eine neue Novellierung in Arbeit.

Der Bund folgte in 2024 mit dem Klimaanpassungsgesetzt (KAnG):

§ 1 Ziel des Gesetzes ist es, zum Schutz von Leben und Gesundheit, von Gesellschaft, Wirtschaft und Infrastruktur sowie von Natur und Ökosystemen negative Auswirkungen des Klimawandels, insbesondere die drohenden Schäden, zu vermeiden oder, soweit sie nicht vermieden werden können, weitestgehend zu reduzieren. Die Widerstandsfähigkeit ökologischer Systeme und der Gesellschaft gegenüber den auch in Zukunft fortschreitenden klimatischen Veränderungen soll zur Bewahrung gleichwertiger Lebensverhältnisse gesteigert werden und es sollen Beiträge zu den nationalen und internationalen Anstrengungen bei der Klimaanpassung geleistet werden. Die Zunahme sozialer Ungleichheiten durch die negativen Auswirkungen des Klimawandels soll verhindert werden.


Doch was heißt eigentlich Klimafolgenanpassung?

Klimafolgenanpassung ist der Versuch, unvermeidbare, zukünftige und bereits eingetretene Folgen des Klimawandels abzuschwächen und Schäden damit zu vermeiden (Adaptation).

Dies erfordert schon frühzeitig die Entwicklung und Umsetzung entsprechender Anpassungsmaßnahmen (z.B. im Hochwasser und Hitzeschutz sowie im Dürremanagement).

Anpassung bedeutet aber auch die Nutzung von Chancen, welche sich durch die Klimaänderung ergeben.


Was bedeutet das für Ochtrup?

Klimafolgenanpassung ist besonders effektiv, wenn sie an den jeweiligen lokalen Gegebenheiten ausgerichtet wird – denn Klimawandelfolgen äußern sich meist regionalspezifisch.
Auch in Ochtrup sind die Folgen des Klimawandels deutlich spürbar. Infrastrukturelle, bauliche Strukturen erzeugen Hitzeinseln und Überflutungsbereiche. Dieses betrifft jeden einzelnen Menschen und die Tier- und Pflanzenwelt.

Das Konzept dient der Identifizierung dieser Strukturen und der Entwicklung von Maßnahmen, die den Folgen des Klimawandels entgegenwirken, seine gesundheitlichen Risiken minimieren und eine Minderung der Lebensqualität verhindern.

Hierzu erstellt die Stadt Ochtrup ein Klimafolgenanpassungskonzept!

Dieses wird durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) in dem Bewilligungszeitraum vom 01.04.2025 - 31.03.2027 gefördert (Förderkennzeichen: 67DAAN0801). Das BMUV wird vertreten durch die ZUG  Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH als Projektträger.

Verantwortlich für die Erstellung des Konzeptes ist der Klimafolgenanpassungsmanager der Stadt Ochtrup. Dieser wird in den nächsten zwei Jahren mit Unterstützung eines Fachbüros die Ist-Situation in Ochtrup ermitteln und Strategien und Handlungskonzepte für das Entgegenwirken des Klimawandels und seine Folgen entwickeln.


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