Förderungen
Da sich die Förderrichtlinien auch kurzfristig ändern können, finden Sie erste Anlaufpunkte für Ihre Förder-Recherche auf den folgenden Seiten.
Dach-Photovoltaikanlagen
Zur Zeit werden keine weiteren Anträge angenommen.
Die Landesregierung stellt Kommunen aufgrund ausgebliebener Investitionen in den Klimaschutz als Folge der Corona-Pandemie Kompensationsleistungen zur Verfügung. Die Stadt Ochtrup freut sich, mit dem Förderprogramm „Dach-Photovoltaikanlagen“ 25.000 € dieser Kompensationsleistungen an Privatpersonen in Ochtrup weiterleiten zu können und so lokale Investitionen für den Klimaschutz anzustoßen.
Dieses Förderprogramm bezieht sich auf konventionelle Photovoltaikanlagen, welche über eine Scheinleistung verfügen, die oberhalb der in VDE-AR-N 4105 unter 5.5.3 - Steckerfertige Erzeugungsanlagen - genannten Scheinleistung liegen. Zur Zeit liegt diese Grenze bei 600 VA.
Für Rückfragen steht Herr Fabian Tillmann unter Tel. 02553 / 73-313 zur Verfügung.Energieberatung und Balkonkraftwerke, Dach- und Fassadenbegrünung und Regenwasserzisternen
Zur Zeit werden keine weiteren Anträge angenommen.
Mehr Grünflächen, Wasserspeicher, regenerative Energien und Effizienz sind die Eckpunkte der Richtlinie zur Förderung von Energieberatung und Balkonkraftwerken, Dach- und Fassadenbegrünung und Regenwasserzisternen. Zum einen leisten wir als Stadt Ochtrup gemeinsam mit der Bürgerschaft einen Beitrag zum Klimaschutz, zum anderen ergreifen wir damit bereits heute Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Es geht darum, Ochtrup als lebenswerten Standort zu erhalten und die Auswirkungen von Trocken- und Hitzeperioden sowie Starkregen abzufedern.
Insbesondere im Bereich der Dach- und Fassadenbegrünungen und Regenwasserzisternen gilt: Je mehr, desto besser. Deshalb haben wir für diese Bereiche eine Bonusförderung vorgesehen, die wir der Bürgerschaft besonders ans Herz legen möchten: Sprechen Sie mit Ihrem Umfeld über Ihr Vorhaben zur Begrünung oder Installation einer Regenwasserzisterne und animieren Sie zum Mitmachen. Durch Zusammenschluss mehrerer Antragsteller für Maßnahmen gleicher Förderbereiche können Sie die Bonusförderung beantragen, die noch attraktivere Fördersummen bietet. Dazu stellen Sie einfach einen Gemeinschaftsantrag, bei deren Bewilligung jeden Antragsteller um 20 % erhöhte Fördersummen erwarten.
Erläuterung zur max. Scheinleistung von Balkonkraftwerken: Zur Zeit liegt die max. zulässige Scheinleistung von steckerfertigen Erzeugungsanlagen bei 600 VA.
Für Rückfragen steht Herr Fabian Tillmann unter Tel. 02553 / 73-313 zur Verfügung.Altbau
- Städtisches Förderprogramm "Jung kauft Alt" - Details finden Sie hier.
Beratungsangebote für Privathaushalte und Unternehmen
- finden Sie hier.
Mobilität (Beratungen, Elektrolastenfahrräder, Ladestationen, Batterie- und Wasserstofffahrzeuge)
- Fördermöglichkeiten dazu finden Sie beim beim Land NRW