Winterstreudienst
Auf den Straßen:
Der von den Mitarbeitern des Baubetriebshofes durchzuführende Winterstreudienst auf den Straßen ist beschränkt auf die innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen (Metelener Straße, Prof.-Gärtner-Straße, Nienborger Damm, Gronauer Straße, Bentheimer Straße, Gausebrink, Brookstraße, Rosenstraße, Laurenzstraße, Berg-/Bültstraße). Zufahrten zu Feuerwachen, zum Bahnhof und zur Polizei sowie Straßen mit stärkerem Gefälle (Turmstraße, An der Helle, Niedereschstraße) werden ebenfalls vom Baubetriebshof geräumt/gestreut. Die Hauptstraße und Dorfstraße werden vom jeweiligen Straßenbaulastträger geräumt/gestreut.
Wege zu Schulen (Schillerstraße, Marktstraße, Horststraße, Krummer Weg tlw., Gasstraße tlw., Lindhorststraße tlw., Seilerstraße, Lortzingstraße, Overbergstraße, Weidkamp, Eichendorffallee tlw., Vechtestraße, Capellestraße tlw., Schulstraße tlw.) werden nur an Schultagen geräumt bzw. gestreut.
Verkehrsteilnehmer werden gebeten, sich auf diese Situation einzustellen, gegebenenfalls Umwege zu fahren sowie entsprechend vorsichtig und vorausschauend die öffentlichen Verkehrsflächen zu nutzen.
Nachfolgend sind die Übersichtspläne für Ochtrup, Langenhorst und Welbergen einzusehen.
Auf Geh- und Radwegen, in verkehrsberuhigten Bereichen und auf Baustraßen wird seitens der Stadt Ochtrup kein Winterstreudienst durchgeführt. Hier übernimmt der Baubetriebshof die Räumpflicht lediglich dort, wo sie als Anlieger (also z.B. vor dem Rathaus) hierzu verpflichtet ist.
Das nachfolgende Merkblatt informiert neben Fragen zur Straßen- und Gehwegreinigung auch zur Durchführung des Winterdienstes, der für die Geh- und Radwege, in verkehrsberuhigten Bereichen und auf Baustraßen auf die Grundstückseigentümer übertragen ist.