Vorkaufsrecht
Nach den §§ 24 ff Baugesetzbuch (BauGB) steht der Stadt Ochtrup unter bestimmten Voraussetzungen ein Vorkaufsrecht an privaten Grundstücken zu. Aus diesem Grund setzen Notare die Stadt Ochtrup über Grundstückskaufverträge in Kenntnis. Die Stadt Ochtrup teilt dann dem jeweiligen Notar mit, ob das Vorkaufsrecht ausgeübt wird oder nicht.
Für diese Bescheinigung der Stadt Ochtrup wird eine Gebühr erhoben. Die Höhe der Gebühr können Sie in der Verwaltungsgebührensatzung nachlesen.