Straßenreinigung
Die Stadt Ochtrup ist grundsätzlich für die Reinigung der Straßen und Gehwege im Stadtgebiet von Ochtrup zuständig. Vielfach wurde die Straßenreinigung jedoch, insbesondere in verkehrsberuhigten Bereichen und in noch nicht endgültig ausgebauten Straßen, auf die Anlieger übertragen.
Die Reinigung der Gehwege obliegt grundsätzlich den angrenzenden Grundstückseigentümern. Die Gehwegreinigung umfasst grundsätzlich die Kehrung und Beseitigung aller Verunreinigungen, die auf den Gehweg fallen, unabhängig davon, ob Passanten sie absichtlich weggeworfen haben (Zigarettenschachteln, Getränkedosen etc.), ob sie von Tieren (z.B. Hundekot) verursacht wurden oder einfach durch die Natur bedingt sind. Deshalb sollten Sie auch Unkraut, Gras, Wildkräuter, Algen und sonstige Pflanzen aus der Gehwegfläche entfernen. Laub muss umgehend beseitigt werden, wenn es z.B. wegen Nässe zu Rutschgefahr führen kann oder wenn so viel Laub auf dem Gehweg liegt, dass Passanten stolpern oder Radfahrer zu Fall kommen könnten.
Das nachfolgende Merkblatt beantwortet die häufigsten Fragen zur Straßen- und Gehwegreinigung und informiert auch über den Winterdienst im Stadtgebiet.
Für Fragen zu den Gebühren steht Ihnen das Steueramt unter der Tel.-Nr. 02553/73-171 zur Verfügung.