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Stellplätze / Stellplatzablösung

Stellplätze / Stellplatzablösung

Wenn Bauherren ihre Bauvorhaben verwirklichen wollen, müssen sie entsprechend der Stellplatzsatzung der Stadt Ochtrup auf dem jeweiligen Baugrundstück die für das Bauvorhaben notwendigen Stellplätze nachweisen, um eine Baugenehmigung zu erhalten.

Die Anzahl der notwendigen Stellplätze ermittelt im Regelfall der beauftragte Architekt nach den Richtzahlen für den Stellplatzbedarf im Rahmen der Erarbeitung des Bauantrages. Stellt sich heraus, dass ein oder mehrere Stellplätze nicht auf eigenem Grundstück geschaffen werden können, besteht innerhalb des Geltungsbereiches der Stellplatzablösesatzung die Möglichkeit, die notwendigen Stellplätze „abzulösen“.

Die Stadt Ochtrup hat für das innere Stadtgebiet von Ochtrup eine solche Satzung beschlossen, um Bauherren die Verwirklichung ihrer Bauvorhaben zu ermöglichen, obwohl die hierfür notwendigen Stellplätze von ihm nicht oder in nicht ausreichender Anzahl bereitgestellt werden können.

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