Denkmalschutz
Die Stadt Ochtrup als Untere Denkmalbehörde unterstützt die Eigentümer/innen von Denkmälern in Zusammenarbeit mit dem Kreis Steinfurt und dem Landschaftsverband beim Erhalt kulturhistorischer Werte.
Eine Liste der eingetragenen Denkmäler in Ochtrup, Langenhorst und Welbergen sowie die entsprechenden Pläne dazu finden Sie nachfolgend als pdf-Dateien. Die sich aus der Auflistung ergebenden Nummerierungen finden Sie in den Plänen wieder. Somit ist für Sie leicht ersichtlich, welches Denkmal sich wo befindet.
Zudem gibt es im Stadtgebiet die Denkmalbereichssatzung "Marienheim und Umgebung", die nachfolgend zur Einsicht bereitsteht.
Zu beachten ist, dass sowohl für Maßnahmen (Umbauten, Anbauten, Sanierungen, Anstriche etc.) an einem Bau-, Boden- oder Gartendenkmal oder innerhalb einer Denkmalbereichssatzung sowie im Bereich eines Bodendenkmals vor Beginn jedweder Arbeiten eine denkmalrechtliche Erlaubnis hierfür von der Stadt Ochtrup erteilt werden muss. Gleiches gilt für Maßnahmen an Gebäuden, die sich in der Nähe von Denkmälern befinden. Das Formular, mit dem diese Erlaubnis zu beantragen ist, finden Sie nachfolgend. Bitte fügen Sie dem Antrag die dort aufgeführten Unterlagen bei.
Die Arbeiten an und in einem Denkmal/Denkmalbereich können vom Antragsteller steuerlich abgesetzt werden, wenn für die Maßnahme eine denkmalrechtliche Erlaubnis erteilt wurde. Hierzu ist eine Bescheinigung der Stadt Ochtrup zur Vorlage beim Finanzamt erforderlich, die Sie mit dem nachfolgenden Formular beantragen können. Auch hier bitte nicht vergessen, die erforderlichen Anlagen beizufügen.