Aktuelle Planverfahren u. Projekte
Jung kauft alt
Förderprogramm der Stadt Ochtrup für den Erwerb von Altbauten innerhalb der geschlossenen Ortslage Ochtrups.
Der Rat der Stadt Ochtrup hat in seiner Sitzung am 01.06.2017 die Richtlinien zur Förderung des Erwerbs von Altbauten beschlossen. Diese Richtlinien treten mit dem 01.07.2017 in Kraft.
Finanziell gefördert werden gemäß den Richtlinien alle Gebäude innerhalb der geschlossenen Ortslage Ochtrups sowie den Ortsteilen Langenhorst und Welbergen, welche ab der Bezugsfertigstellung 30 Jahre alt sind.
Darüber hinaus werden u.a. die Erstellung eines Altbaugutachtens und die Beratung für eine energetische Sanierung gefördert. Weitere Informationen können Sie den Richtlinien entnehmen.
Vorteile beim Altbaukauf:
• Altbauten bieten oft die Chance auf ein Grundstück in zentraler, gleichzeitig ländlicher Lage.
• Oft sind die Grundstücke großzügiger bemessen als bei Neubauten.
• Die Bau- und Planungsphase fällt weg - oft ist zeitnaher Einzug möglich.
• Hohe Erschließungskosten entfallen häufig.
• Wohnen in gewachsener Umgebung ohne den Baulärm eines Neubaugebietes.
• Ein älteres Haus hat einen eigenen Charakter und bietet spezielles Flair.
Weitere Fördermöglichkeiten des Landes und des Bundes finden Sie hier.
Bei Fragen steht Ihnen Herr Wiers Tel.: +49 2553 73-341,
mail: jan-henrik.wiers@ochtrup.de zur Verfügung.
5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 44 L „Gewerbe- und Industriegebiet zwischen B 54/Hauptstraße und Eichendorffallee“
Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13 a BauGB und öffentliche Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB in der derzeit gültigen Fassung in der Zeit vom 11.02.2019 bis 15.03.2019
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Sonderbaufläche Ecke Brookstraße/Laurenzstraße“
Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13 a BauGB und öffentliche Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB in der derzeit gültigen Fassung in der Zeit vom 11.02.2019 bis 15.03.2019
Bebauungsplan Nr. 104 „Baugebiet zwischen Gausebrink und Prof.-Katerkamp-Straße“
Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13 a BauGB und öffentliche Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB in der derzeit gültigen Fassung in der Zeit vom 11.02.2019 bis 15.03.2019
86. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ochtrup im Bereich nördlich der Laurenzstraße
Erneuter Aufstellungsbeschluss gemäß §§1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung sowie Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 11.02.2019 bis 15.03.2019
4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 53 a „Baugebiet nördlich der Laurenzstraße“
Erneuter Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung sowie Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 11.02.2019 bis 15.03.2019